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Reichweiten von E-Autos

  • Hersteller übertreiben gern bei der Angabe von Reichweiten
  • Verbraucher haben einen Rechtsanspruch auf richtige Prospektangaben
  • Über Andreas Schwering

Reichweiten von E-Autos

Ein Verkaufsprospekt ist ebenso wie Fernsehwerbung oder Aussagen in Testberichten ein wichtiges Verkaufsargument. Kunden müssen sich auf diese Angaben verlassen dürfen und haben auch ein Recht darauf, hier nicht beschummelt zu werden. Liegen versprochene Reichweiten und reale Ergebnisse weit auseinander, dann ergibt sich ein Anspruch - dieser kann die Auslieferung eines Fahrzeugs bedeuten, dass die Werte einhält, oder eine technische Optimierung, um das Versprechen erfüllen zu können.

Ist beides nicht möglich, muss oder kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden - Der Käufer kann das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen,

Diesen Anspruch hat man gegenüber dem Verkäufer für zwei Jahre, anschließend ergeben sich für weitere 8 Jahre Ansprüche gegen den Hersteller aus der Produkthaftung.

 

Rechtsanwälte Schwering

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Wir prüfen kostenlos Ihre Ansprüche auf Schadensersatz für den Fall, dass Ihr Fahrzeug die im Verkaufsprospekt angegebe Reichweite nicht erreicht. Wir berechnen und dokumentieren Ihre konkrete Reichweite und vergleichen diese mit den Versprechungen des Herstellers. Liegt die Differenz in einem unzulässigen Bereich, dann sprechen wir mit Ihnen eine Strategie zur Schadensminimierung durch. Diese ist abhängig vom konkreten Schaden. Grundsätzlich ist in erster Linie eine Rückabwicklung im Rahmen der Gewährleistung anzustreben, wenn Händler und Hersteller nicht in der Lage sind, die angegeben Reichweite technich zu realisieren. Unter Umständen haben Sie einen Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages und Auslieferung eines Wagens, der die geforderte Reichweite einhalten kann.

Wir sind prozesserfahren und deutschlandweit aktiv gegen VW, Porsche, AUDI & Mercedes

Rechtsanwalt Andreas Schwering
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